Kriterien für das Arbeiten und Wohnen am Lebensbogen
Der Lebensbogen bietet für Menschen mit Behinderung und psychischen Störungen Arbeitsangebote und Wohnplätze nach Beendigung der Schulpflicht.
Die Zuweisung der künftigen BewohnerInnen am Lebensbogen erfolgt über die Abteilung für Soziales (GS 5) des Landes NÖ.
Unser Leitsatz